Allgemeine Geschäftsbedingungen der print-contact Service für Print-Kommunikation Handelsgesellschaft m. b. H. 


§ 1 Allgemeine Bestimmungen
 (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend:“AGB“) gelten für alle der print-contact Service für Print-Kommunication Handelsg. mbH (nachfolgend:“ Print Contact“) über die Webseite www.printcontact.de erteilten Aufträge seitens Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend: „Auftraggeber“).
 (2) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der Lieferung und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder richtige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder Selb ständigen beruflichen Tätigkeit handelt, vergleiche §§ 13, 14 BGB.

 (3) Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird oder eine individuelle Vereinbarung nicht getroffen wird. Über den Inhalt individueller Vereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen.

 (4) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Print Contact ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

 (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mengeanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 (6) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge zwischen Kaufleuten auf die AGB von Print Contact nicht erneut hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggebers unter www.printcontact.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 2 Vertragsschluss
 (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, technische und Dokumentation, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen sich Print Contact das Eigentum- und Urheberrechte vorbehält.

 (2) Die Bestellung der Ware durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Vor Abschicken der Bestellung kann der Auftraggeber die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Auftraggeber durch Ankreuzen des Buttons „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

 (3) Angaben von Print Contact zum Gegenstand, der Darstellung, der Lieferung oder Leistung sind nur annähernd maßgeblich, sofern die genaue Übereinstimmung nicht Voraussetzung für die Verwendbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck war und individuell vertragliche vereinbart wurde. Die Angaben stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung bzw. Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte zulässig.

 (4) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

 (5) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter gelten Besteller und Empfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Empfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

 (6) Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßen Druckaufträge werden nicht bearbeitet.

 (7) Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Markenoder Patentrechte) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber Print Contact von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 3 Abnahme, Preise und Zahlungsbedingungen
 (1) Alle Preise, die auf der Seite von Print Contact angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Kosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben. Verpackungs- und Versendungskosten werden gesondert berechnet. Der Versand der Ware erfolgt per Post versandt. Wünscht der Kunde ein versicherten Versand, so hat er dies durch Auswahl der entsprechenden Versandart in seinem Antrag aufzunehmen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind im Bestellformular angegeben und der Auftraggeber hat diese zu tragen.

 (2) Bedingt der Auftrag des Auftraggebers eine Bereitsstellung großer Papier- oder Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen ist Print Contact zur Forderung einer Vorausszahlung berechtigt.

 (3) Der Auftraggeber ist gegenüber Print Conact zur Abnahme der gelieferten Ware verpflichtet. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer Frist von einer Woche ab Lieferung der Ware, so gilt diese als abgenommen.

 (4) Der Auftraggeber kann die Zahlung per Vorkasse oder auf Rechnung vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist für Neukunden bei der ersten Bestellung nur bis zu einem Warenbestellwert von 500,00 EUR möglich.

(5) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Print Contact bleibt es vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

(6) Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 zzgl. USt. durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen.

(7) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(8) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist Print Contact nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 4 Gefahrübergang und Lieferung
 (1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt.

 (2) Die auf der Webseite des Onlineshops genannten Produktions- und Lieferzeiten entsprechenden dem jeweiligen Planungsstand. Diese Angaben sind unverbindlich.

 (3) Print Contact haftet nicht für die Einhaltung unverbindlicher Liefertermine. Bei Nichteinhaltung individuell vereinbarter Liefertermine ist die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Eine weitergehende Haftung liegt nur vor, wenn Print Contact, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig diese Pflicht verletzt hat.

 (4) Versendet Print Contact auf Verlangen des Auftraggebers, der Unternehmer ist, die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die War dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten übergeben wurde.

§ 5 Gewährleistung
 (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse (Soft-Proof) zu überprüfen und Beanstandungen mitzuteilen. Die Produktion der Hauptsache kann erst erfolgen, wenn der Auftraggeber seine Druckfreigabe in schriftlicher oder elektronischer Form erteilt. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung und zum Versand.

 (2) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 (3) Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten, sind die gelieferten Gegenstände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält Print Contact innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. Mängel, die bei dieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Kenntnis des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an den Auftragnehmer gemeldet werden. Mängelrügen sind in schriftlicher Form zu verfassen.

 (4) Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

 (5) Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Soft-Proofs) – auch wenn diese von Print Contact erstellt wurden – und dem Endprodukt.

 (6) Print Contact ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Auftragnehmer erstellten Soft-Proof abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.

 (7) Bis zu einer Höhe von 10% sind Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Ware hinzunehmen. Dazu gehören unter anderem Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, Makulatur sowie produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden.

 (8) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

 (9) Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung, wenn der Auftraggeber Unternehmers ist. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

§ 6 Sonstige Haftung
 (1) Soweit sich aus den AGB einschließlich der Nachfolgendenbestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 (2) Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur

1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht;
in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt

 (3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 (4) Alle Vorlagen, die Print Contact erhält, werden von diesem sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus rechtlichen Gründen nicht zurückgesandt geschickt werden.

 (5) Wegen einer Pflichtverletzung die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
 (1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum von Print Contact bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Auftraggeber jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.

 (2) Sofern sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält, hat Print Contact das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt wurde. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Auftraggeber. Sofern die Vorbehaltsware zurückgenommen wird, stellt dies ein Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn der Auftraggeber die Vorbehaltsware verändert. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware darf der Auftragnehmer verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die erste Auftraggeber schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

 (3) Der Auftraggeber muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.

 (4) Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen.

 (5) Die Entgeltforderungen des Auftraggebers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen von Print Contact bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Auftraggeber sicherungshalber in vollem Umfang ab. Print Contact nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber darf die abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden die Forderungen nicht selbst geltend gemacht und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt.

 (6) Sofern sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält, kann der Auftragnehmer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und jeweiligen Schuldner bekannt gibt, dem jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen ausgehändigt sowie alle Angaben macht, die zur Geltendmachung der Forderung benötigt werden. Der Auftraggeber darf diese Forderung auch nicht abtreten, um sie im Wege des Factoring einziehen zu lassen, es sei denn, er verpflichtet den Faktor unwiderruflich dazu, die Gegenleistung solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Auftraggeber bestehen.

 (7) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Auftraggeber auf das Eigentum von Print Contact hinweisen muss und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Auftraggeber.

 (8) Wenn der Auftraggeber dies verlangt, ist Print Contact verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber um mehr als 10% übersteigt. Print Contact darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

§ 8 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Print Contact erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers. Print Kontakt beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird Print Contact Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

 (2) Ohne die Einwilligung des Auftraggebers wird Print Contact Daten des Auftraggebers nicht für Zwecke der Werbung, Markt-
oder Meinungsforschung nutzen.

 (3) Der Auftragnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter „Mein Konto“ in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Auftraggebers und weitere Information zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Print Contact jederzeit über den Button“ Datenschutz „druckbare Form abrufbar ist.

§ 9 Schlussbestimmungen
 (1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

 (2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittel-
bar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Print Contact ist berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

 (3) Diese AGB gelten ab dem 1. April 2011; alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

Hamburg, 01.04.2011